Was Kunden vor dem ersten Termin meistens wissen wollen. Ihre Frage ist nicht dabei? Einfach anrufen oder per WhatsApp schreiben.
Für den Vor-Ort-Termin berechne ich eine feste Anfahrtspauschale: 50 € rund um Altrier und Junglinster (Zone 1), 100 € im übrigen Luxemburg (Zone 2). Bei Annahme des Angebots wird die Pauschale angerechnet: in Zone 1 vollständig, in Zone 2 zur Hälfte – die anderen 50 € decken dort die weite An- und Rückfahrt. Wird direkt eine Baumkontrolle beauftragt, gilt dasselbe: Die Kontrolle tritt an die Stelle des Kostenvoranschlags, die Anrechnung bleibt gleich, und es kommt nichts obendrauf. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Festpreis – keine Überraschungen auf der Rechnung.
Auf Anfragen per WhatsApp, E-Mail oder Telefon antworte ich in der Regel am selben Werktag. Bei Sturmschäden oder Gefahr im Verzug: nicht schreiben, direkt anrufen – +352 621 981 363.
In ganz Luxemburg, mit Basis in Altrier (Gemeinde Bech, Nähe Junglinster). Für größere Aufträge auch in den Grenzregionen nach Absprache.
Das besprechen wir vorab: Astwerk kann gehäckselt und als Mulch vor Ort bleiben, Stammholz als Brennholz abgelängt werden, oder alles wird abtransportiert. Auf Wunsch bleibt Totholz gezielt als Lebensraum liegen – siehe Ökologie.
Das würde ich Ihnen nicht empfehlen, und ich mache es auch nicht. Eine Kappung ist laut FLL keine fachgerechte Maßnahme: Der Baum antwortet mit vielen dünnen Neutrieben, die in wenigen Jahren mehr Laub, mehr Totholz und mehr Bruchgefahr bringen als die Krone davor – und die großen Wunden faulen ein. Was funktioniert: eine fachgerechte Kroneneinkürzung auf Zugäste, über mehrere Jahre verteilt, oder der Sommerschnitt, der das Wachstum beruhigt. Mehr dazu unter Baumpflege und Schnittzeitpunkte.
Das hängt von der Baumart und vor allem vom Ziel ab: Soll der Baum wachsen oder ruhig werden? Kernobst, Steinobst, Walnuss, Nadelbäume und Hecken haben alle ihre eigene Zeit. Eine Übersicht mit Jahreskalender finden Sie auf der Seite Schnittzeitpunkte.
Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt in Luxemburg die Schonzeit zum Schutz brütender Vögel und anderer Tiere. Fällungen und starke Rückschnitte sind dann grundsätzlich untersagt. Kronenpflege und leichter Formschnitt sind nach einer Kontrolle auf Nester und Quartiere möglich. Gefahren- und Notfällungen gehen auch in der Schonzeit – mit Genehmigung des zuständigen Försters. Als FLL-Baumkontrolleur liefere ich die fachliche Begründung und den Kontrollbericht dafür gleich mit.
Oft ja. Je nach Gemeinde, Standort (Ortslage, Außenbereich, Schutzgebiet) und Baumgröße ist eine kommunale Genehmigung oder eine Genehmigung der Naturverwaltung nötig. Ich kläre das vor dem Auftrag und kümmere mich bei Bedarf um die Anfrage.
Je nach Baum und Zugang. Bevorzugt arbeite ich mit Seilklettertechnik – sie ist bodenschonend, braucht keine Zufahrt und erreicht jeden Punkt in der Krone. Wo Klettern nicht sinnvoll ist, etwa bei abgestorbenen Bäumen ohne sicheren Ankerpunkt, kommt eine Hubarbeitsbühne zum Einsatz.
Nicht automatisch. Der Holzabbau durch Pilze dauert meist Jahre bis Jahrzehnte, und der Baum baut gleichzeitig Kompensationsholz auf. Entscheidend sind Pilzart, Baumart, Ort und Fortschritt des Befalls. Viele Befunde lassen sich mit Pflege, Kronensicherung oder einem kürzeren Kontrollintervall lösen. Eine Baumkontrolle schafft Klarheit, bevor unnötig gefällt wird.
Das richtet sich nach Baumzustand, Alter und Standort – die FLL-Richtlinien sehen je nach Fall Intervalle von einem bis drei Jahren vor, Jungbäume mit guter Jungbaumpflege brauchen keine eigene Regelkontrolle. Nach jeder Kontrolle lege ich das nächste Intervall fest. Details unter Baumkontrolle.
Die Baumkontrolle ist die regelmäßige Sichtkontrolle auf Verkehrssicherheit – mit Bericht und Kontrollintervall. Ein Gutachten oder eine Stellungnahme beantwortet eine konkrete Frage: Ist dieser Baum noch standsicher? Welcher Schaden ist durch Bauarbeiten oder einen Fehlschnitt entstanden, und was ist er wert? Beides biete ich an.
Vor Ort erfasse ich den Baum und seine Befunde. Die Bewertung entsteht am Schreibtisch – mit Fachliteratur und Artenkenntnis, weil die Baumart darüber entscheidet, wie ein Befund zu gewichten ist. Sie bekommen den Bericht deshalb in der Regel einige Tage nach dem Termin, dafür belastbar.
Ja. Für Gemeinden und Hausverwaltungen: Baumkataster, Regelkontrollen und Pflegeplanung nach FLL und ZTV-Baumpflege. Für Baumpflegebetriebe und Gartenbauer: als Subunternehmer mit eigener Ausrüstung, zweiter Kletterer für Sektionsfällungen, Abrechnung auf Rechnung. Dabei gilt: Kunden, die bereits von Arbor360 oder einem Partnerbetrieb betreut werden, übernehme ich nicht – außer der Betrieb gibt den Auftrag selbst an mich weiter. Nur die Baumkontrolle biete ich unabhängig an und verweise für die Arbeiten danach zurück an den betreuenden Betrieb. Umgekehrt können Arbor360-Kunden mich für die Baumkontrolle auch einfach über Arbor360 dazuholen. Anfrage für Betriebe →